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Prof. Lajos Vékás ist neuer Vizepräsident der UAW

2014-05-06 Vekas L alelnoki kinevezes6. Mai 2014

Die Generalversammlung der UAW setzte sich in diesem Jahr zusammen, um neben dem regulären Programm ihrer Jahressitzung ebenfalls ihre führenden Amtsträger neu zu wählen. Prof. Lajos Vékás, ord. Mitglied der UAW, wurde bei diesem Anlass zum Vizepräsidenten der UAW gewählt. Der international anerkannte Rechtsgelehrte, der ebenfalls Mitglied des Stiftungs- und Wissenschaftlichen Rates des Europa Institutes Budapest ist, wird als Vizepräsident für den sozialwissenschaftlichen Bereich zuständig sein.

Prof. Lajos Vékás ist seit der Gründung des Europa Institutes Budapest Mitglied des Stiftungs- und des Wissenschaftlichen Beirates. Als Jurist stand er dem Institut in den vergangenen Jahrzehnten mit seinen fachlich wohl fundierten Ratschlägen zur Seite, und als Rechtswissenschaftler verdankt ihm das Institut zahlreiche exquisite Fachstudien und Fachvorträge. Aber auch international zählt er zu den renommiertesten Rechtsgelehrten des Privatrechts. Seinen Doktorgrad erwarb er 1963 an der Eötvös-Loránd-Universität (ELTE) in Budapest. Unmittelbar nach Beendigung seines Studiums begann er hier am Lehrstuhl für Privatrecht zu lehren, mit dessen Leitung er in späteren Jahren betraut wurde. Er wurde zweimal hintereinander zum Vizerektor, später zum Rektor (1990) der ELTE ernannt. Als Gründungrektor leitete er fünf Jahre lang das Collegium Budapest (1992-1997). Er verteidigte seine Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der UAW auf Grund seiner Forschungstätigkeit im Bereich des internationalen vergleichenden Privatrecht. Seine fachwissenschaftliche Tätigkeit umfasst die Erforschung der vielfachen Aspekte diese fachbereichs, somit des Erbrecht oder des Wirtschaftsrechts, die komparative Analyse des ungarischen und deutschen Privatrechtssystems und die Untersuchung des Immaterialrechts. 1990 wurde er zum korrespondierenden Mitglied und 1995 zum ordentlichen Mitglied der UAW gewählt. Er war Leiter der Generalkommission für die Kodifizierung des neuen ungarischen Zivilgesetzbuches. 2004 wurde er mit dem Széchenyi-Preis ausgezeichnet.