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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 17/II:7–8.

Marktwirtschaft und Insolvenzrecht

Vorwort

 

Die genaue staatliche Regulierung der Zahlungsunfähigkeit ist eine der Voraussetzungen für eine funktionierende. Sowohl heimische als auch ausländische Investoren sollen die Rahmenbedingungen einer sicheren Unternehmung im autonomen Rechtssystem eines Staates vorfinden. Dies deckt sich auch mit dem Interesse der Arbeitnehmer, die Risiken, denen sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers ausgesetzt sind, abschätzen zu können.

Ungarns Ökonomie beruht seit 1988 auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Jedoch werden auf dem marktwirtschaftlichen Fundament die zum Funktionieren einer Marktwirtschaft nötigen detaillierten Rechtsnormen nur langsam errichtet. Die Regelung der Zahlungsunfähigkeit aus dem Jahre 1991 ist heftiger Kritik ausgesetzt. Zum Teil weil sie der Praxis der Unternehmer und Kreditoren heute nicht mehr entspricht, zum Teil weil sie mit dem autonomen Recht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten nicht konform ist.

Eines der Anliegen der Gründer des Europainstituts Budapest (1990) war es, bei der Übernahme der europäischen Rechtsgrundsätze, Verkehrssitten und Verhaltensnormen in das politische und wirtschaftliche System Ungarns einen Beitrag zu leisten. So schlug der Gründer DDr. Herbert Batliner im Kuratorium vor (1999), dass das Institut bei der Angleichung des Rechts der Europäischen Union in Ungarn ihre Hilfe anbieten solle. Das Europainstitut Budapest hat sodann das Projekt zur Förderung der Harmonisierung des ungarischen und des europäischen Rechtssystems gestartet. Als Thema haben wir konkrete Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgewählt. Das Institut arbeitet bei dem Projekt mit österreichischen Partnern zusammen, vor allem mit dem Center of Legal Competence in Wien.

Unser erstes Unterfangen ist die Angleichung des europäischen und ungarischen Konkursrechts und die Erstellung eines Konzepts für ein neues EU-konformes Insolvenzgesetz. Das Europainstitut Budapest ist ein privat gegründetes Institut, es erhält keine Förderung von staatlicher Seite. Unter anderem deshalb hat es sich mit der Bitte um Unterstützung für die Herausarbeitung eines EU-konformen insolvenzrechtlichen Konzepts an die heimischen Banken gewandt. Die Geldinstitute wurden somit quasi zu Auftraggebern der wissenschaftlichen Arbeit zur Vorbereitung des Gesetzes.

Das Ergebnis der Arbeit veröffentlichen wir in deutscher und ungarischer Sprache. Wir hoffen, damit zur Entfaltung und zum geregelten Ausbau der ungarischen Marktwirtschaft einen Beitrag geleistet zu haben.

 

Budapest, November 2002

Ferenc Glatz