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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 87–100.

SZILVIA MESTERHÁZY

Eine gefährdete Variante der ungarischen Sprache

 

1. Einführung: Wer sind die Csángós [Tschangos] in der Moldau?

Die jenseits der Karpaten, in den Gebieten zwischen den östlichen Karpaten und dem Fluss Sereth in der Moldau lebenden Csángós [Tschangos] sind eine isoliert, in der rumänischsprachigen Umgebung sich als Sprachinsel entwickelnde Sprachgemeinschaft. Von den gegenwärtig 239.938 Katholiken (ungarischer Herkunft) leben 43 % der (103.543) in Siedlungen, in denen Ungarisch gesprochen wird, die Zahl der (auch) Ungarisch sprechenden Csángós kann auf 62.000 Personen geschätzt werden. Die Sprache der Csángós ist eine Mundart, in der archaische Züge des Ungarischen bewahrt sind.

Bei der Volkszählung des Jahres 19921 bekannten sich von den Csángós in der Moldau 1801 Personen für die ungarische Nationalität (obwohl von den 250.000 Csángós in der Moldau von ungarischer Herkunft ungefähr 62.000 auch heute Ungarisch sprechen). In den ungarischen Csángó-Dörfern wurden nur 500 Personen ungarischer Nationalität zusammengeschrieben, 1301 Personen in den Städten. Als Csángós bekannten sich im Laufe der Volkszählung auf dem gesamten Territorium Rumäniens insgesamt 2165 (dies ist die addierte Gesamtzahl der Csángós aus Hétfalu, Déva, Gyimes und der Moldau, ein großer Teil von ihnen aber sind der Schätzung nach 2000 Personen aus der Moldau). Neben dem besonderen, unsicheren Csángó-Selbstbewusstsein dienen die manipulative, stark verzerrte Datenaufnahme bei der Volkszählung, die kirchliche Propaganda vor der Volkszählung und die nationalistische Atmosphäre als Erklärung für die obigen Angaben. Unseren Informationen nach ist deshalb auch die Volkszählung des Jahres 2002 mit ähnlichen Ergebnissen zu Ende gegangen.

Die Lage der Gemeinschaft der Moldauer Csángós weicht von der der übrigen Gruppen der außerhalb der Landesgrenzen lebenden ungarischen Minderheit ab, war die Moldau doch nie Bestandteil Ungarns, wegen der isolierten Situation der Gemeinschaft hatte die historische Entwicklung der Csángó-Gebiete einen anderen Weg eingeschlagen. (Zur abweichenden Entwicklung trug auch die gewaltsame rumänische Assimilation bei, die die Csángós seit langer Zeit unterdrückte.) Der Csángó-Kultur war es gelungen, die archaischen Traditionen wegen ihrer isolierten Situation zu bewahren. Die wesentliche Grundlage des Identitätsbewusstseins der ungarischen Csángó-Gemeinschaft in der Moldau ist die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche.

Das Csángó-Ungartum in der Moldau, das nicht von den Széklern abstammt, gliedert sich in nördliche und südliche Gemeinschaften. Nördlich von Románvásár leben die nördlichen Csángós, südlich von Bákó die südlichen Csángós. Sowohl für die nördlichen als auch für die südlichen Csángós ist von sprachlichem Gesichtspunkt aus die stark archaische Sprache, von ethnographischem Standpunkt aus die viele alte Elemente bewahrende volkstümliche Kultur charakteristisch.

Die Csángó-Dialekte stellen eine außergewöhnliche Möglichkeit zum Studium dessen dar, wie die Isoliertheit auf die Bewahrung der Sprache sowie auf das Erscheinen von neuen Elementen eingewirkt hat. Eine ganze Reihe von lehrreichen Beispielen ist auch für jene Wechselwirkungen zu finden, die zwischen Sprachen entstanden sind, die zu zwei ganz abweichenden Sprachfamilien gehören. Der zur finnisch-ugrischen Sprachfamilie gehörende Csángó-ungarische Dialekt in der Moldau der zur finnisch-ugrischen Sprachfamilie gehört, wurde von der rumänischen Mittlersprache um zahlreiche indogermanische lexikalische Elemente bereichert. Genauso hat der rumänische Dialekt in der Moldau viele Wörter aus dem Ungarischen entlehnt, vor allem auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Handwerks und der Verwaltung.

Die Csángós erlernen die ungarische Sprache nicht, sondern sie eignen sie sich innerhalb der Familie an, ausschließliche Schauplatz des Sprachgebrauchs ist die Familie bzw. sind die informellen Beziehungen. Die Zweisprachigkeit der Csángós wird in der Gegenwart immer mehr unsicher, die ungarischen Sprachkenntnisse bei den jungen Leuten zeugen am ehesten nur mehr von irgendeiner Stufe der Kenntnis der Mundarten oder von ihrem Verstehen, und dies beschleunigt die natürliche sprachliche Assimilation bedeutend. Während vor sechzig-siebzig Jahren die landschaftlich gebrauchte Sprache die Muttersprache der Sprecher war, ist diese bis heute – falls der vollständige Sprachwechsel, der Sprachverlust bei den Sprechern noch nicht eingetreten ist – zur zweiten Sprache degradiert worden.

Im Zusammenhang mit der Herkunft der Csángós in der Moldau gibt es mehrere abweichende Standpunkte.2 Aufgrund der Summierung durch Ferenc Pozsonyi geben wir nachstehend die drei am meisten verbreiteten und fundierten Standpunkte bekannt:

– a) Die Grundschicht der Csángós in der Moldau wird von einzelnen Wissenschaftlern auf die Gruppen der während der ungarischen Landnahme im 9. Jahrhundert außerhalb der Karpaten in der Moldau gebliebenen Gruppen des Ungartums zurückgeführt. Als Beweise hierfür wird die archaische Sprache der Csángós in der Moldau und die archäologischen Funde in der Moldau erwähnt, die der ungarischen gegenständlichen Kultur des 9. Jahrhunderts ähnlich sind. In Wirklichkeit weisen aber die gegenständlichen Denkmäler nicht mit erforderlicher Fundiertheit nach, dass die Herkunft der in diesem Raum verbliebenen bis zu dieser Zeit zurückgeführt werden kann. Diese Auffassung wird der Studie von Ferenc Pozsony zufolge auch von den Ortsnamen nicht untermauert, da die Ungarn in der Epoche unmittelbar nach der Landnahmezeit im Karpatenbecken ihre Siedlungen auf bezeichnende Weise nur mit Personennamen oder mit Diminutivsuffixen versehenen Formen von diesen benannten. Im Falle der die archaischsten ungarischen Mundarten sprechenden Dörfer der Moldau war ein abweichendes Bezeichnungssystem vorhanden, das mit einer bedeutend späteren ungarischen Namensgebungsform übereinstimmt.

– b) Einer anderen Theorie zufolge sind die Moldauer Csángós Nachkommen der Kumanen oder anderer türksprachigen Völker.

– c) Einer dritten Theorie nach sind die Vorfahren der Moldauer Csángós aus Siebenbürgen stammenden Rumänen, die von der römisch-katholischen Kirche noch im Karpatenbecken zum Teil magyarisiert worden sind, und die vor der immer größer werdenden Assimilation (Magyarisierung) im 17.-18. Jahrhundert in die Moldau geflüchtet waren. Diese unwissenschaftliche Theorie hatte von den Jahren während des Zweiten Weltkriegs an Anhänger. Die Ausarbeitung dieser Theorie hängt mit dem Namen von Dumitru Mărtinas zusammen. Den rumänischen nationalistischen Mächtegruppen konnte diese Ideologie eine Grundlage zur gewaltsamen Assimilierung der Csángós im 20. Jahrhundert bieten.

Die heutigen objektiven, mehrere Wissenschaftsgebiete umfassenden Forschungen bekennen sich zu jener allgemein akzeptierten Meinung, dass die Grundschicht der Csángós durch die planmäßige Ansiedelung während des mittelalterlichen Königreichs Ungarn aus dem Karpatenbecken in die Moldau gelangte. „Diese sich am frühesten niedergelassenen ungarischen Gemeinschaften brachten am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts entlang des Flusses Sereth ein Siedlungsnetz zustande, dessen wichtigste Aufgabe der Schutz der Ostgrenzen des Königreichs Ungarn war. Bedeutend östlicher von dieser zusammenhängenden Verteidigungslinie wurden auch vorgeschobene Stützpunkte entlang des Dnisters angelegt. Von den Ungarn kontrollierte Burgen und Stützpunkte waren dort z. B. Orhei (Őrhely), Braila, Weißenburg am Dnister (Akkermann) und Kilia. Diese mit Verteidigungsaufgaben angesiedelte ungarische Grundbevölkerung wurde im 15. Jahrhundert weiter von den vor der Inquisition geflohenen Hussiten vermehrt. Später flüchteten auch die Ungarn des Széklerlandes kontinuierlich in die Moldau. Ihre bedeutendsten Gruppen flohen vor dem österreichischen Rachefeldzug im Jahre 1764 massenhaft aus ihrer siebenbürgischen Heimat und ließen sich im Gebiet zwischen den Karpaten und dem Sereth nieder. Davon zeugen die schriftlichen Quellen, die Orts- und Personennamen sowie die ethnographischen Dokumente.”3

 

2. Die juristischen Grundlagen des muttersprachlichen Unterrichts in Rumänien

Die internationalen Verträge, die von Rumänien unterzeichnet bzw. ratifiziert worden sind, können in Bezug auf die juristische Regelung bezüglich der Minderheiten in Rumänien (so auch auf die Csángó-Ungarn in der Moldau) als primär aufgefasst werden. Das den Minderheiten zu bietende Recht auf gleiche Chancen umfasst unter anderem das Recht auf den Unterricht in der Muttersprache. Dieses Prinzip muss nicht nur hinsichtlich der inneren rechtlichen Regelung untersucht werden, wird doch dasselbe – in einigen Fällen in der Form von Empfehlungen – in folgenden, von Rumänien ratifizierten Dokumenten formuliert:

– UNO-Deklaration über die Rechte der zu nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten gehörenden Personen 47/1354:

Artikel 4 (3): „Die Staaten haben die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit, wo es möglich ist, die der Minderheit angehörenden Personen die entsprechende Möglichkeit zum Lernen ihrer Muttersprache haben, oder dass sie am Unterricht in ihrer Muttersprachen teilhaben können.”

– Nach dem Dokument der Kopenhagener Konferenz der OSZE über die menschliche Dimension (Kopenhagen, 29. Juni 1990):

„34. Die teilnehmenden Staaten streben es an, dass die den nationalen Minderheiten angehörenden Personen die entsprechende Möglichkeit zum Unterricht ihrer Muttersprache haben, bzw. zu Unterricht in der Muttersprache haben – unabhängig von der Notwendigkeit des Erlernens der offiziellen Sprache oder Sprachen des betreffenden Staates – sowie – wo es möglich und notwendig ist – zum Gebrauch ihrer Muttersprache vor den Behörden im Einklang mit den anzuwendenden nationalen Sprachgesetzen.”

– Rahmenabkommen des Europarates über den Schutz der Nationalen Minderheiten:

„Artikel 14 1. Die Parteien gehen die Verpflichtung ein, das Recht aller zu irgendeiner nationalen Minderheit gehörenden Personen zum Erlernen ihrer Minderheitensprache anzuerkennen.

2. In Gebieten, die traditionell und in bedeutender Anzahl von nationalen Minderheiten bewohnt werden, streben die Parteien im Falle des entsprechenden Bedarfs – nach ihren Möglichkeiten und im Rahmen ihres Unterrichtssystems – danach sicherzustellen, dass die den nationalen Minderheiten angehörenden Personen die entsprechende Möglichkeit haben, ihre Minderheitensprache zu erlernen und in dieser Sprache zu lernen.

3. Absatz 2 des vorliegenden Artikels ist so durchzuführen, dass dieser nicht das Erlernen der Amtssprache oder den Unterricht in dieser Sprache gefährdet.”

In Bezug auf die Moldau-Csángós wird betont, dass der Beratende Ausschuss, der die Durchführung des Rahmenabkommens überwacht, Rumänien unterbreitet, dass die Csángós nicht ab ovo aus dem Anwendungsbereich des Dokuments ausgeschlossen werden dürfen. Die Ministerkommission ersucht5 die rumänische Regierung, die Bemerkungen des Dokuments zu berücksichtigen.

Außer den vorstehend erwähnten allgemein gültigen internationalen Dokumenten merkte auch die parlamentarische Versammlung des Europarates auf die Situation der Gemeinschaft der Csángó-Ungarn in Rumänien auf. Die Empfehlung über die Csángó-Kultur in Rumänien Nr. 1521 der parlamentarischen Versammlung macht Rumänien darauf aufmerksam, den Angehörigen der Gemeinschaft die Möglichkeit des Muttersprachenunterrichts zu sichern. Demnach:

„ (...) empfiehlt die Parlamentarische Versammlung dem Ministerkomitee, Rumänien zur Ratifizierung und praktischen Anwendung der Europäischen Charta der regionalen oder Minderheitensprachen bzw. zur Förderung der Csángós anzuregen, vor allem auf nachstehenden Gebieten:

– 1. Entsprechend der rumänischen Verfassung und dem Unterrichtsgesetz ist die Möglichkeit des Unterrichts in der Muttersprache zu sichern. Dementsprechend sind in den örtlichen Unterrichtseinrichtungen Klassenräume zu sichern, sowie sind in den Dörfern die die Csángó-Sprache unterrichtenden Lehrer zu bezahlen;” (Absatz 9)

– 2. Die Csángó-Eltern sind über das rumänische Unterrichtsgesetz zu informieren, es sind ihnen Informationen zu geben in Bezug auf die Art und Weise der Anwendung der auf die Sprachen bezüglichen Verfügungen;

– 3. Es sind Möglichkeiten zu sichern, dass in den Kirchen der Csángó-Dörfer die römisch-katholischen Riten in der Csángó-Sprache abgehalten werden können, sowie soll es den Csángós ermöglicht werden, ihre Kirchenlieder in ihrer eigenen Muttersprache singen zu können; (...)”6

Die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung wird am 14. November 2001 vom Ministerkomitee schon in einem Beschluss bestätigt7 in folgender Formulierung:

„5. In Bezug auf den Artikel 9 der Empfehlung ist das Ministerkomitee einverstanden mit den Empfehlungen in den Punkten i. und ii.”

In dem 1996 abgeschlossenen Vertrag zwischen der Republik Ungarn und Rumänien über das Einverständnis, die Zusammenarbeit und die gute Nachbarschaft halten die Parteien hinsichtlich der Regelung und Anwendung der Minderheitenrechte das Rahmenabkommen des Europarates für die Grundlage. Gesondert wird das Recht auf den Unterricht in der Muttersprache betont (Artikel 15 [3]): „Die Vertragsparteien halten jenes Recht der zur ungarischen Minderheit in Rumänien und der zur rumänischen Minderheit in Ungarn gehörenden Personen in Ehren, dass sie ihre Muttersprache frei gebrauchen können im Privatleben und vor der Öffentlichkeit sowohl in Wort als auch in der Schrift. Sie ergreifen die notwendigen Maßnahmen, dass diese Personen ihre Muttersprache erlernen können, und die entsprechende Möglichkeit haben, in dieser Sprache ausgebildet zu werden auf allen Stufen und in allen Formen des staatlichen Unterrichtswesens, entsprechend ihren Bedürfnissen.”8 Es muss aber betont werden, dass die Tätigkeit der die Durchführung des Grundvertrages kontrollierenden Gemischten Minderheitenkommission hinkt, die Realisierung der Vorschläge ist auf der rumänischen Seite ungeregelt.

Die im Jahre 1991 angenommene, gegenwärtig gültige Verfassung Rumäniens fixiert den offiziellen Charakter der rumänischen Sprache. Im Einklang hiermit wird in Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung festgehalten, dass der Unterricht auf allen Ebenen in rumänischer Sprache gehalten wird. Die Bestimmung der Art und Weise des Unterrichts der Muttersprache/in der Mutterspruche der Minderheiten wird einem besonderen Gesetz unterworfen.

Dessen Art und Weise in Bezug auf den muttersprachlichen Unterricht der nationalen Minderheiten wird im Unterrichtsgesetz festgelegt, unter dessen Absätzen mehrere diskriminative Elemente zu finden sind, wenn aber die Unterrichtspolitiker der Minderheit die Kriterien der in den letzten Jahren verabschiedeten Ministerverordnungen und Durchführungsbestimmungen kennen, können sie die zum Unterricht der ungarischen Sprache erforderlichen objektiven Bedingungen herstellen.

Im methodologischen Wegweiser aus dem Jahre 1999 zur Verordnung Nr. 3533 über den Muttersprachenunterricht der zu den nationalen Minderheiten gehörenden Schülern, die in den Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache lernen, ist Folgendes enthalten:

„(...) Nach dem Eintreffen der Aufnahmeanträge werden in den Schulen Klassen (15-25 Schüler) oder Gruppen (7-15 Schüler) gebildet.”9 (Artikel 5 a)

Die im Einklang mit obiger Verordnung eingegangenen Anträge reichten – trotz der Berufung der Rechtsnorm – nicht zur Aufnahme des Ungarischunterrichts aus, in allen Fällen kam der Prozess auf lokaler Ebene zum Stocken. Die Unterrichtsverordnung Nr. 3113 vom 31. Januar 2000 vereinfacht den Zugang zum Erlernen der Muttersprache, insofern sie diese Minderheitenorganisationen dazu ermächtigt, statt der einzelnen Eltern bei der Beantragung des muttersprachlichen Unterrichts vorzugehen. Die Verordnung besagt: „In jenen Siedlungen, wo zum Unterricht der Muttersprache einer Minderheit keine Gruppen oder Klassen existieren, können die Organisationen oder Vereine der konkreten nationalen Minderheit jene Unterrichtseinheiten vor den Universitäten benennen, wo es von Seiten der Eltern und der Schüler ein Bedürfnis zum Lernen der Muttersprache besteht, und sie senden der Unterrichtseinheit oder dem Schuloberinspektorat des Bezirks den Antrag zu.”10 (Artikel 10)

Aufgrund der vorstehend angeführten Dokumente wurden zwar die Rahmen der Rechtsnorm für den Sprachunterricht der Csángó-Ungarn in der Moldau also festgelegt, doch befindet sich die Durchführung damit nicht im Einklang, ist doch bisher der offizielle Ungarischunterricht im schulischen Rahmen nicht angelaufen.

Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Dokumente kann nachgewiesen werden, dass die Angehörigen der Gemeinschaft der Csángós mit ungarischer Identität seit dem Jahre 1990 fortlaufend Anträge auf die Einführung des Unterrichts der Muttersprache im schulischen Rahmen stellen11. Die Anträge werden von den örtlichen Behörden häufig nicht einmal registriert, oder werden sie aus unterschiedlichen Gründen für ungültig gehalten. In den vergangenen Jahren wurden in den Gemeinden Klézse, Pusztina und Lészped Anträge in der entsprechenden Zahl gesammelt, doch wurde von den örtlichen Behörden trotz der Entsprechung aller rechtlichen Bedingungen der Unterricht des Ungarischen als Fremdsprache nicht ermöglicht. Wegen der Unermöglichung des Schulunterrichts des Ungarischen auf örtlicher Ebene wurden in den 90er Jahren mehrere Versuche unternommen, den Ungarischunterricht für die Gemeinschaft außerhalb des lokalen, schulischen Rahmens sicherzustellen.

 

3. Die Vorgeschichte des muttersprachlichen Unterrichts der Csángós in der Moldau

In den 50er Jahren hatte in Ergebnis der vom Ungarischen Volksverband (Magyar Népi Szövetség) angeregten Unterrichtsexperimente in mehreren Siedlungen der Moldau der Ungarischunterricht begonnen. In der Grundschule in Lészped und im Lehrerbildungsseminar in Bákó wurden Klassen mit ungarischer Unterrichtssprache gebildet. Diese Anregungen konnten aber nur sehr kurze Zeit funktionieren, da im Schuljahr 1958/59 in allen Csángó-Dörfern in der Moldau mit einer Verordnung die Möglichkeit des Ungarischunterrichts/des Unterrichts in ungarischer Sprache aufgehoben wurde.

Von den 80er Jahren an gingen zahlreiche Angebote ein gegen den Verlust der Identität und der Sprache der Gemeinschaft der Csángós sowie im Interesse ihrer wirtschaftlichen Unterstützung. Die Regierungssphäre und die zivilen Vereinigungen in Ungarn, außerdem die Ungarn im Westeuropa und in Sieben- bürgen versuchten, bei der Aufnahme des Unterrichts zu helfen. Diese Unterrichtsformen waren wie folgt tätig:

– Unterricht der ungarischen Sprache – nicht durch Fachlehrer – ohne methodologische Fundierungen und Überlegungen, der in einigen Csángó-Dörfern die minimalen Bedürfnisse zum Unterricht des Ungarischen als Fremdsprache befriedigte. (In Szabófalva unterrichtete Mihály Perka, in Lészped József Kolonel und Katalin Fehér, dann in Klézse eine kurze Zeit András Duma.) Die Initiativen starben nach und nach ab, einerseits wegen der Qualität des Unterrichts und wegen der daraus resultierenden immer größeren Unzufriedenheit.

– Teilnahme am ungarischsprachigen Unterricht in Siebenbürgen. Seit dem Anfang der 90er Jahre nehmen Csángó-Kinder aus der Moldau am Unterricht, in den siebenbürgischen Grund- und Mittelschulen mit ungarischer Unterrichtssprache teil. Auch bei dieser Unterrichtsform taucht ein der vorherigen Form ähnliches fachliches Problem auf, denn – obzwar die Kinder in diesen Unterrichtseinrichtungen von Fachlehrern unterrichtet wurden – waren die Pädagogen auch hier im Falle der Csángó-Kinder nicht auf die methodischen Aufgaben vorbereitet, die sich aus den speziellen Umständen ergaben. (Es war die Erkenntnis von Erzsébet Borbáth, der Direktorin der Attila-József-Grundschule in Csíkszereda, dass der Unterricht der Csángó-Kinder aus der Moldau eine spezielle methodische Vorbildung beansprucht, sowie dass das weitere Schicksal der in den Unterricht einbezogenen Kinder mit Aufmerksamkeit verfolgt werden muss.) Nach den Erfahrungen von mehreren Jahren begann die vorherige Auswahl der Kinder aus der Reihe jener, die an den muttersprachlichen Vorbereitungslagern teilgenommen hatten. Hunderte von Csángó-Kindern aus der Moldau lernten die ungarische Sprache in erster Linie in Csíkszereda, doch auch in Székelyudvarhely, Kovászna, Szászrégen, Sepsiszentgyörgy und in Gyulafehérvár.

Die Csángó-Kinder in der Moldau besuchten in ihrer Heimat ausschließlich Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache, die über eine schlechte Unterrichtsqualität verfügten. Die schlechte Unterrichtsqualität ist der andere Grund dafür, dass die Schüler einen besonderen Vorbereitungsunterricht brauchen – nicht nur wegen der ungarischen Sprachkenntnisse (die Aneignung der ungarischen Rechtschreibung, des Lesens), sondern auch hinsichtlich der Anforderungen in den einzelnen Unterrichtsfächern. Das Aufschließen der Kinder auf das entsprechende wettbewerbsfähige Niveau war die Aufgabe der ersten Jahre.

– Mittelschulunterricht in Ungarn. In Kenntnis der Erfahrungen in den siebenbürgischen Schuleinrichtungen ist es eindeutig, dass die Ausbildung an Schuleinrichtungen in Ungarn noch ineffizienter war. Außer den an den siebenbürgischen Schulen vorhandenen Problemen machte die soziokulturelle Kluft zwischen der Heimat und dem Mutterland das Aufschließen und die Anpassung der Kinder noch schwieriger.

– Teilnahme am Hochschulstudium in Ungarn, als Vorbereitung hierauf an der Arbeit im Internationalen Vorbereitungsinstitut (Nemzetközi Előkészítő Intézet)12. Im Verhältnis zu den bereits erwähnten Unterrichtsformen begannen die Csángó-Studenten – wegen der bereits bekannten Umstände – auch im Hochschulwesen das Studium mit großen Rückständen. Die vom ungarischen Staat sichergestellten 10 staatlichen Stipendien konnten von den Studenten nicht in jedem Jahr in Anspruch genommen werden. Das Internationale Vorbereitungsinstitut bot den über das Abitur verfügenden Schülern im ersten Jahr eine Vorbereitung in Sprachkenntnissen und in den Unterrichtsfächern, danach wurden die Schüler nach einer Aufnahmeprüfung, die im Falle der Absolventen des Vorbereitungsinstituts eine erleichterte Prüfung bedeutete, an die verschiedenen ungarischen Hochschulen und Universitäten aufgenommen. Häufig kam es vor, dass die Studenten schlechte Studienergebnisse aufwiesen und Jahrgänge wiederholen mussten.

Das Ziel der wie vorstehend erwähnt in unterschiedlichem Maße durchdachten Unterrichtsexperimente bestand darin, die ungarische Csángó-Intelligenz zustande zu bringen. Vor allem aber im Falle der in Ungarn studierenden Jugendlichen bedeutete der Abschluss des Unterrichtsprozesses, das endgültige Verlassen der Heimat das größte Problem.

 

4. Die gegenwärtige Situation des muttersprachlichen Unterrichts der Csángós in der Moldau

Von den 90er Jahren an wurden von den Eltern zahlreiche Anträge gestellt, an den lokalen staatlichen Schulen den optionalen Unterricht der ungarischen Sprache einzuführen. Die Experimente, die aufgrund der in dieser Studie bereits erwähnten Verordnung des Unterrichtsministers Nr. 3113 vom 31. Januar 2000 und der Durchführungsverordnung Nr. 30.257 vom 6. April 2000 in Bezug auf den muttersprachlichen Unterricht der rumänische Schulen besuchenden, den nationalen Minderheiten angehörenden Schüler durchgeführt wurden, haben bis zum heutigen Tag zu keinem Erfolg geführt.

Von der gemischten Kommission der Ministerien, die am 14.-15. September 2000 dem Bezirk Bákó einen besuch abstattete, wurde festgestellt, dass in den Gemeinden Pusztina und Klézse je eine Gruppe gebildet werden muss, in der Ungarisch unterrichtet wird. Trotz des Berichts der Kommission wurden diese Schülergruppen vom Schulinspektorat des Bezirks Bákó nicht gebildet. In der Zwischenzeit widerrief ein Teil der Eltern infolge des auf ihnen lastenden Druckes, sowie der von den lokalen Behörden, den Vertretern des Innenministeriums und der Presse durchgeführten Kampagne den Antrag auf die Einführung des optionalen Unterrichts der ungarischen Muttersprache.

Die Anträge der Eltern hatten also keinen Erfolg, wie auch die im Laufe der Jahre im Ministerium für Nationale Erziehung, im Amt für Minderheiten abgegebenen Aufzeichnungen und Berichte, sowie die Untersuchungen der verschiedenen Organisationen der zivilen Sphäre – die die Notwendigkeit des Unterrichts Ungarisch als Fremdsprache bewiesen.

Der Verband der Csángó-Ungarn in der Moldau (Moldvai Csángómagyarok Szövetsége = MCSMSZ) beantragte als Versuch der Zusammenarbeit mit dem Schulinspektorat des Bezirks Bákó am 9. Februar 2001 im Namen von 77 Eltern in Pusztina die Genehmigung des Schulinspektorats, nachmittags in einem Klassenzimmer der Grundschule Ungarisch als Fremdsprache unterrichten zu dürfen – dieser Antrag wurde vom Bürgermeister von Parjol am 5. März 2001 abgewiesen.

Da die bisherigen Anregungen und die auf den Schulunterricht gerichteten Anträge nicht das gewünschte Ziel erreicht haben, war bei der Planung des muttersprachlichen Unterrichts der Csángó-Ungarn in einer von den bisherigen abweichenden, außerschulischen Form, eine bewusste, allmählich aufbauende Unterrichtsstrategie erforderlich. Das Ziel der so durchdachten Strategie ist ein Doppeltes: einerseits die Erziehung einer Intellektuellenschicht, die in die Heimat zurückgekehrt dem Leben und den Möglichkeiten der Kultur, des Unterrichts usw. einen Aufschwung verleihen kann; andererseits das Erwecken der Identität der Moldauer Kinder und Jugendlichen, die Festigung der Identität, bzw. die Unterstützung der Wahl der Identität. Zu all dem musste berücksichtigt werden, dass der Unterricht in der ungarischen Sprache der Csángó-Ungarn in der Moldau einstweilen nur in außerschulischen Formen gelöst werden kann – trotz der vorstehend angeführten berechtigten Anforderungen.

Für uns alle war es von den Anfängen an eindeutig, dass innerhalb der Grenzen der Moldau einstweilen nur der Unterricht auf der Grundstufe zu errichten ist, für den Mittel- und Hochschulunterricht muss eine Lösung in Siebenbürgen, eventuell auf dem Territorium Ungarns gesucht werden.

Im Zusammenhang mit der durchdachten unterrichtspolitischen Strategie war die primäre Anforderung, dass diese alle Ebenen des Unterrichtswesens berühren muss, vom Volksschulunterricht bis zum Hochschulwesen.

Die wichtigsten Elemente hiervon sind nachstehende:

Außerschulischer / alternativer Sprachunterricht: Im Schuljahr 2000/2001 begann einstweilen mit experimentellem Charakter der Unterricht in zwei Dörfern, in Klézse und Pusztina. Auf die spezielle Methodik des Unterrichts sei hier nicht eingegangen, doch kann gewiss als Erläuterung hierfür die Notwendigkeit dienen, dass die von den Csángós gebrauchte Variante der ungarischen Sprache, die von der Methodologie der die ungarische Umgangssprache vor Ort unterrichtenden Lehrer stark abweicht. (Aufgrund der Erfahrungen kann festgestellt werden, dass der Unterrichtsprozess dadurch erleichtert wird, wenn die Muttersprache der Pädagogen das Csángó-Ungarische ist.) Im experimentellen Jahr wurden ungefähr 100 Kinder (und fallweise auch Erwachsene) nach Altersstufen und Sprachniveau gegliedert unterrichtet.13 Unter dem Einfluss der Erfolge im Versuchsjahr wurde im Schuljahr 2001/2002 bereits in sechs Ortschaften (Pusztina, Klézse, Trunk, Külsőrekecsin, Somoska und Dioszén) der Unterricht mit der Beteiligung von ungefähr 400 Kindern mit Erfolg durchgeführt. Das Programm wird vom Verband der ungarischen Pädagogen in Rumänien beaufsichtigt, den Beteiligten werden eine methodologische Ausbildung und Fortbildungen gesichert. Ich möchte nur kurz auf die von den rumänischen Behörden ergriffenen Maßnahmen verweisen, die die Einstellung dieser Unterrichtsform bezwecken. (Im Jahre 2002 wurde zwei Prozesse gegen die am außerschulischen Unterrichtsprogramm teilnehmenden Organisationen eingeleitet, gegen der Verband der Csángó-Ungarn in der Moldau [Moldvai Csángómagyarok Szövetsége = MCSMSZ] sowie gegen die Stiftung Sereth-Klézse).

Sprachunterricht in den Ferien: In den Schulferien wird auch gegenwärtig in mehreren moldauischen Dörfern Sprachunterricht gehalten (in Magyarfalu, Külsőrekecsin, Somoska), aufgrund der Erfahrungen der letzten zwei Jahre ist diese Form grundlegend zur Vorbereitung des außerschulischen / alternativen Sprachunterrichts geeignet. Die muttersprachlichen Kenntnisse, die während des Unterrichts in den Ferien in spielerischer Form (Verse, Lieder, usw.) vermittelt werden, erwecken nicht nur das Interesse der Kinder, sondern bieten auch gewisse Grundkenntnisse.

In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass der Unterricht dieser Altersstufe – da der Unterricht der Kinder des Grundschulalters außerhalb der Moldau bisher keine positiven Erfahrungen bot – auf jeden Fall in der Heimat zu lösen ist. Laut den jetzigen Vorstellungen ist nach den muttersprachlichen Beschäftigungen in der Heimat (die wie vorstehend gesagt, in außerschulischen Formen abgewickelt werden) der Mittelschulunterricht nur außerhalb der moldauischen Grenzen zu lösen. Zu den einzelnen Unterrichtseinrichtungen der Mittelstufe werden die Kinder von den unter der Anleitung des Verbandes der ungarischen Pädagogen in Rumänien tätigen, alternativ unterrichtenden Sprachlehrern vermittelt.

Das Lyzeum in Gyimesfelsőlok. Falls das Weiterlernen der Kinder im Lyzeum empfohlen ist, bietet das St. Elisabeth-Lyzeum in Gyimesfelsőlok einen entsprechenden Rahmen. Auch hier ist im Unterricht der Csángó-Kinder der Einsatz der spezifischen Methodik erforderlich, ist doch die Identität der Csángó-Kinder aus der Moldau und aus Gyimes – die im Lyzeum zusammen unterrichtet werden – vollkommen abweichend. Im Mittelstufenunterricht wird der Unterricht der ungarischen Sprache vom ungarischsprachigen Unterricht abgelöst, der neben der spezifischen Methodik und dem positiven Verhalten der Pädagogen von den Kindern Fleiß und Ausdauer fordert. Die Berufsausbildung der zum Unterricht im Lyzeum nicht vorgeschlagenen, bzw. der an dieser Unterrichtsform nicht teilnehmen wollenden Kinder kann in Siebenbürgen gelöst werden.

Hochschulunterricht: Nach dem Erwerb der entsprechenden Vorbildung kann das wettbewerbsfähige Wissen der Csángós der Moldau durch die Teilnahme am Hochschulwesen abgeschlossen werden. Die Möglichkeit zur ungarischsprachigen Hochschulbildung bietet sich in erster Linie an der Babeş-Bolyai-Universität in Kolozsvár (Cluj – Klausenburg), an der Siebenbürgischen Universität. Natürlich ist auch die Immatrikulation an einer Hochschuleinrichtung in Ungarn nicht ausgeschlossen, doch wird dies vom ungarischen Unterrichtsministerium in erster Linie in der Form von Teilstudien gefördert.

 

5. Versprechungen und Erwartungen in Bezug auf das Schuljahr 2002/2003

Aufgrund von aus der rumänischen Presse und vom Demokratischen Verband der Ungarn in Rumänien stammenden Informationen kann von folgendem Schuljahr an in zwei Csángó-Dörfern in der Moldau der Unterricht der ungarischen Sprache beginnen. Das Rumänische Ministerium für Unterrichtswesen gab aufgrund der Verhandlungen mit dem Demokratischen Verband der Ungarn in Rumänien den auch von einem Notar beglaubigten Anträgen der Eltern in Pusztina und Klézse und der darauf fußenden Anweisung des Schulinspektorats im Juni 2002 statt. Im Sinne der Genehmigung können im Herbst in Pusztina 24 und in Klézse 17 Kinder jetzt schon im staatlichen schulischen Rahmen in drei oder vier Wochenstunden mit dem Lernen der ungarischen Sprache beginnen. Dieses Unterrichtsfach wird Bestandteil des Stundenplanes bilden, die Kinder werden benotet, und am Ende des achten bzw. des zwölften Schuljahres können sie eine Prüfung ablegen.

 

6. Lehren

Unabhängig von der vom rumänischen Staat gebotenen juristischen Regelung ist es erforderlich, eine in Stufen strukturierte Unterrichtsstrategie Auszuarbeiten und anzuwenden, die den ungarischen Csángó-Kindern in der Moldau die Möglichkeit zum Erwerb der Muttersprache und dann zum Unterricht in der Muttersprache bietet. Der vorstehend umrissene Prozess versuchte das ganze Spektrum zu umfassen, mit dem die Erziehung der Intellektuellenschicht bzw. der Fachleute gesichert werden könnte.

Zur Durchführung des erfolgreichen „Prozesses der Errettung des Teiles der Nation“ ist es jedoch erforderlich, dass die Ausbildung der gut geschulten Fachleute in ihrer Heimat lösbar ist, bzw. dass die über Diplome verfügenden jungen Leute nach der Ausbildung im Mutterland in die Heimat zurückgekehrt die Möglichkeit zu einem guten Leben finden.

 

Anmerkungen

1

Beim Abschluss des Manuskripts standen noch keine offiziellen Angaben über die Volkszählungsangaben des Jahres 2002 in Rumänien zur Verfügung.

2

Pozsony, Ferenc: Magyar sors Moldvában [Ungarisches Schicksal in der Moldau]. Manuskript

3

Pozsony, Ferenc. op. cit. 3

4

http://www.htmh.hu/bimulti.htm

5

http://www.coe.int. Resolution ResCMN (2002) 518: „It has been suggested that the Csangos are to be found among those „other nationalities”. Since Romanian law says nothing about the conditions for recognition of minorities, it appears that some authorities take the view that the Csangos do not constitute a minority, and are not therefore entitled to the same rights as the minorities listed earlier. During its visit to Romania and in the light of information made available to it, the Advisory Committee noted that some representatives of the Csango community were most interested in benefiting from the measures taken by the state in favour of minorities. The Advisory Committee takes the view that, given the historic presence of the Csangos in Romania and the specific elements of their identity, the Romanian authorities should favourably consider the extension of the Framework Convention to persons stating that they are members of this community and should explore this question in consultation with the representatives of the Csangos. 19. As concerns the situation of other groups, the Advisory Committee is also of the opinion that it would be possible to consider inclusion of persons belonging to them in the application of the Framework Convention on an article-by-article basis and takes the view that the Romanian authorities should consider this issue in consultation with those concerned.“

6

http://www.htmh.hu/dokumentumok/coecom.htm

7

http://www.htmh.hu/dokumentumok/coecom.htm - 772. Sitzung - 14. November 2001 Punkt 7.4 Die Csángó-Minderheitenkultur in Rumänien.

8

http://www.htmh.hu/bimulti.htm

9

Datenbank bei HTMH. Verordnung Nr. 3533 über den muttersprachlichen Unterricht der zu den nationalen Minderheiten gehörenden Schülern, die in den Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache lernen. Inoffizielle Übersetzung aus dem Rumänischen.

10

Datenbank bei HTMH. Verordnung Nr. 3113 des Unterrichtsministers über die Sicherstellung des muttersprachlichen Unterrichts in den Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache. Inoffizielle Übersetzung aus dem Rumänischen.

11

Quelle: Datenbank des Verbandes der Csángó-Ungarn in der Moldau.

12

Anmerkung: Das Internationale Vorbereitungsinstitut (auf das Studium) ist gegenwärtig im Rahmen des Balassi-Instituts tätig.

13

Hier muss festgestellt werden, dass die Zahl der am Unterricht teilnehmenden Kinder nicht gleich war. Der Besuch des Unterrichts hing vom Verhältnis der Kirche und der Schule ab, das sich von Zeit zu Zeit verändert.

Literatur

Apador-CH- Pro Europa Liga (2001): Jelentés a moldvai csángó helyzetéről. A csángó magyarok kérdése [Bericht über die Lage der Csángós in der Moldau. Frage der Csángó-Ungarn]. Manuskript. Bukarest, p.15.

Benkő, Loránd (1990): A csángók eredete és települése a nyelvtudomány szemszögéből [Ursprung und Ansiedlung der Csángós vom Gesichtspunkt der Sprachwissenschaft aus]. In: A Magyar Nyelvtudományi Társaság Kiadványai [Publikationen der Ungarischen Sprachwissenschaftlichen Gesellschaft]. Nummer 188. Budapest: Akadémiai Kiadó.

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