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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 236–243.

ANNA BORBÉLY

Die Rumänen in Ungarn*

 

1. Der Sprachwechsel der Rumänen in Ungarn

Die Gemeinschaft der ungarischen Rumänen erlebt in unseren Tagen den Prozess des Sprachwechsels vom Rumänischen zum Ungarischen. Nach der Formulierung Weinreichs kommt es dann zu einem Sprachwechsel, wenn eine Gemeinschaft „vom üblichen Gebrauch einer Sprache zum Gebrauch einer anderen Sprache übergeht” (1953: p. 68). Der Prozess des Sprachwechsels wird im Allgemeinen mit dem Niveau des Könnens der beiden Sprachen und/oder dem Gebrauch der beiden Sprachen auf den Schauplätzen des Sprachgebrauchs gemessen (Bartha 1995: p. 40). In Bezug auf die Gesamtheit einer Gemeinschaft kann der Prozess des Sprachwechsels auch hinsichtlich des Wohnortes (oder der Siedlungen) der Mitglieder der Gemeinschaft gemessen werden (vgl. Borbély 2000).

1.1 Rumänischkenntnisse

Der Sprachwechsel innerhalb der Gemeinschaft kann mit den Unterschieden der Sprachkenntnisse im Rumänischen und im Ungarischen nachgewiesen werden. Wenn die Zweisprachigkeit in der Gemeinschaft stabil wäre, würden die Angehörigen der Gemeinschaft die beiden Sprachen auf (beinahe) dem gleichen Niveau können. Bei den ungarländischen Rumänen dagegen beherrschen die älteren Leute die lokale Variante des Rumänischen, mit den Kindern kann jedoch bereits die ungarische Sprache verbunden werden. Aufgrund der Wirkung des Lebensalters, des Geschlechts und der schulischen Bildung lässt sich jedoch gut nachweisen, dass sich die Rumänen in Ungarn auf einem vorangeschrittenen Stand des Sprachwechsels befinden. Der Sprachwechsel kann sich im Falle gewisser Gruppen von Erwachsenen rascher, im Falle von anderen langsamer herausbilden. Den bisherigen Untersuchungen nach (vgl. Borbély 2001a) kann der am meisten vorangeschrittene Stand des Sprachwechsels bei den jungen Frauen (zwischen 18 und 39 Jahren) beobachtet werden. Bei den Männern „beharren” aber die mit Abitur am meisten bei der rumänischen Sprache.

Das Vorhandensein des Sprachwechsels in der Gemeinschaft wird aber neben den Rumänischkenntnissen der Erwachsenen auch von den Angaben im Zusammenhang mit den Kindern nachgewiesen. Im Jahre 2000 wurde den nach zehn Jahren wiederholten soziolinguistischen Untersuchungen zufolge in Kétegyháza, in jener rumänischen Siedlung in Ungarn, wo der Anteil der rumänischen und der ungarischen Bevölkerung beinahe je 50 % ausmacht, keine örtliche rumänische Familie mehr gefunden, wo die zwei- bis vierjährigen Kinder die lokale rumänische Variante gesprochen hätten. Während also im Jahre 1990 in Kétegyháza zwei- bis vierjährige Kinder angetroffen wurden, die zu Hause als Erstsprache die lokale rumänische Sprache lernten, gab es zehn Jahre später in Kétegyháza kein solches Kind mehr.

1.2 Schauplätze des Sprachgebrauchs

Bei den zweisprachigen Rumänen in Ungarn wird die Wahl der Sprache in erster Linie vom Schauplatz des Sprachgebrauchs bestimmt.

Der Gebrauch des Rumänischen kann mit den Schauplätzen des Sprachgebrauchs innerhalb des Dorfes verbunden werden. Am Wohnort der in der Sprachgemeinschaft Lebenden ist die Religion der Schauplatz des Sprachgebrauchs, wo der Gebrauch des Rumänischen den Gebrauch sowohl des Ungarischen als auch den gemeinsamen Gebrauch des Rumänischen und des Ungarischen überschreitet. Auf allen anderen Schauplätzen des Sprachgebrauchs (zu Hause, am Arbeitsplatz, Abwicklung von Angelegenheiten auf dem Rathaus/im Bürgermeisteramt, beim Arzt) ist die Wahl des Ungarischen häufiger. Am meisten verbreitet ist die Anwendung des Ungarischen beim Einkaufen.

1.3 Siedlungen

Die Verbreitung des Sprachwechsels in den Gemeinschaften bei den Rumänen in Ungarn kann auch gut mit Hilfe der Variable „Wohnort” dargestellt werden.

Die Angehörigen der untersuchten Gemeinschaft leben in größerer Zahl in 21 Siedlungen.1 Nach den Terrainuntersuchungen können diese Siedlungen auf dem Modell in einer Dimension des Sprachwechsels der ungarländischen Rumänen wie folgt untergebracht werden.

In Bezug auf die Entwicklungsphasen des Sprachwechsels kann im Anfangsstadium nur eine Siedlung untergebracht werden (Méhkerék), im Zwischenstadium liegen jedoch bereits sechs Siedlungen (Battonya, Elek, Gyula, Kétegyháza, Magyarcsanád, Pusztaottlaka) während in der Abschlussphase von den 21 Siedlungen 14 zu finden sind (Bedő, Békés, Békéscsaba, Csorvás, Darvas, Körösszegapáti, Körösszakál, Lökösháza, Létavértes, Mezőpeterd, Pocsaj, Sarkadkeresztúr, Vekerd, Zsáka) (vgl. Borbély 2000).

 

2. Die sprachlichen Rechte der Rumänen in Ungarn

Aus den nachstehenden Dokumenten, aus der Verfassung der Republik Ungarn, dem Gesetz Nr. LXXVII aus dem Jahre 1993 über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten, sowie aus der Verordnung Nr. 32/1997 (5. XI.) MKM (des Ministers für Kultur und Bildung) stellt sich heraus, dass der ungarische Staat prinzipiell die additive Zweisprachigkeit der auf seinem Territorium lebenden Minderheiten fördert. Dennoch hat sich im Falle der ungarländischen Rumänen diese Zweisprachigkeit nicht realisiert, denn – wie bereits erwähnt – erlebt diese Gemeinschaft gegenwärtig den rumänisch-ungarischen Sprachwechsel. Was jedoch keine nur für die ungarländischen Rumänen gültige Situation und auch keine neue Erkenntnis ist, wurde doch schon vor Jahren formuliert, dass Ungarn theoretisch sehr tolerant gegenüber seinen nicht Ungarisch sprechenden nationalen Minderheiten ist. In Wirklichkeit geht aber die Entwicklung hin zu einem einsprachigen Land (s. z. B. Kontra und Székely 1993: p. 136). Die ungarländischen Rumänen können die in den Dokumenten enthaltenen Rechte häufig überhaupt nicht anwenden, dies kann durch je ein herausgegriffenes Problem von drei Institutionen der in Ungarn lebenden Rumänen beleuchtet werden. Diese drei Institutionen sind die Minderheitenselbstverwaltungskörperschaften, die Schule und das Forschungsinstitut.

2.1 Rumänische Minderheitenselbstverwaltungskörperschaft – Ungarischer Sprachgebrauch?!

Aus der Verfassung der Republik Ungarn geht hervor, dass die Republik Ungarn „den nationalen und ethnischen Minderheiten die kollektive Teilnahme am öffentlichen Leben, die Pflege der eigenen Kultur, den Gebrauch ihrer Muttersprache sichert...”.

Gegenwärtig sind die rumänisch sprechenden ungarländischen Rumänen zweisprachig. Von der Möglichkeit des Gebrauchs ihrer Muttersprache machen sie in erster Linie innerhalb der eigenen Gemeinschaft Gebrauch, ausschließlich auf solchen Schauplätzen, wo Rumänisch sprechende Partner anwesend sind. In der Anwesenheit von Ungarn sprechen die ungarländischen Rumänen nur Ungarisch. Unter Nutzung der Möglichkeit des Gesetzes sowie auch nach den Normen des Sprachgebrauchs der Gemeinschaft gelten die Sitzungen der rumänischen Selbstverwaltung als Schauplatz des rumänischen Sprachgebrauchs. Die Realisierung stößt manchmal auf große Schwierigkeiten. Bei den letzten Wahlen zu den rumänischen Selbstverwaltungen trug sich z. B. zu, dass auf der konstituierenden Sitzung der rumänischen Selbstverwaltung im Budapester XI. Stadtbezirk die Vertreter der rumänischen Selbstverwaltung ihre rumänische Muttersprache nicht verwenden konnten, weil von den fünf Vertretern drei so Vertreter der rumänischen Selbstverwaltung geworden waren, dass sie nicht Angehörige der rumänischen Minderheitengemeinschaft sind, so dass sie auch nicht die Sprache der Gemeinschaft sprechen. Zu diesem bedauerlichen Umstand konnte es kommen, weil (1) der Bewerber bei den Wahlen zu der Minderheitenselbstverwaltung Vertreter einer anderen Minderheit oder der Mehrheitsgesellschaft sein kann, (2) auch die Mehrheitsgesellschaft gab ihre Stimme ab in der Frage, wer die Minderheitengruppen in der eigenen Selbstverwaltungskörperschaft vertreten soll.

2.2 Schule und Gebrauch der Muttersprache

In der Anlage 2 der Verordnung Nr. 32/1997 (5. XI.) MKM (des Ministers für Kultur und Bildung), die den Titel „Leitprinzip des Unterrichts der nationalen, ethnischen Minderheit” trägt, ist zu lesen, dass unter dem Titel Volkskenntnisse der Minderheiten im Minderheitenunterricht ein neues Unterrichtsfach eingeführt wird (s. noch Minderheitengesetz § 45 Absatz 3). Unter den allgemeinen Themenkreisen der Volkskenntnisse der Minderheiten ist enthalten Sprache, materielle und geistige Kultur der Minderheit – Besonderheiten des Sprachgebrauchs, dazu gehören auch die Mundarten und die Sprachvarianten. Im Rahmen dieses Faches bietet sich zum ersten Mal in der Geschichte des Minderheitenschulwesens in Ungarn die Möglichkeit, dass von einer Verordnung vorgeschrieben wird, dass die am Minderheitenunterricht teilnehmenden Schüler Informationen über die eigene Sprachvariante ihrer Gemeinschaft kennen lernen können. Hierzu muss hinzugefügt werden, dass die in der Schule gelernte rumänische Sprachvariante, die von den verschiedenen Dokumenten als eigene Sprache, Minderheitensprache, Muttersprache bezeichnet wird, grundlegend nicht die in der Gemeinschaft der ungarländischen Rumänen gebrauchte Sprachvariante ist. Bis zu unseren Tagen können es die in den rumänischen Minderheitenschulen nach dem Lehrplan unterrichtenden Lehrer noch machen, dass sie kein einziges Wort über die in der Gemeinschaft verwendete Sprachvariante, über ihre Wichtigkeit und ihren Wert sagen. So kann die Schule die auf ihre eigene Sprachvariante gerichtete positive Attitüde nicht entwickeln und festigen. Dadurch kann die Schule in den Schülern die Bindung an die Gemeinschaftssprache nur schwächen, auch dann, wenn sie dies nicht bewusst, sondern nur nach einer vor Jahrzehnten falsch entwickelten Betrachtungsweise tut. Nach einer Angabensammlung aus dem Jahre 2000 (vgl. Borbély 2001b) ist in Kétegyháza der Meinung der Schüler der Oberstufe nach die in Rumänien gesprochene rumänische Sprache „normaler”, „ein ordentliches Rumänisch”, „das wirkliche Rumänisch”, demgegenüber ist das in Kétegyháza gesprochene Rumänisch „ein bisschen hungarisiert”.

Die Außerachtlassung der Dialekte der Rumänen in Ungarn im Unterricht ist nicht nur für die Grundschule und die Mittelschule charakteristisch. Um so schwerwiegender ist der Fall, über den wir im Wochenblatt der Rumänen in Ungarn, in der Nummer vom 22. Juni 2001 lesen können (vgl. Kaupert 2001). Aus dem Interview des Dozenten am Rumänischen Lehrstuhl der Pädagogischen Hochschule „Gyula Juhász” in Szeged, das er dem rumänischen Wochenblatt am Abschluss des Studienjahres 2000/2001 gegeben hatte, stellt sich heraus, dass an der Fachrichtung Rumänisch in Szeged, (wo die Lehramtskandidaten ausgebildet werden, die in der Zukunft die Kinder in den Minderheitenschulen unterrichten werden), die rumänischen Schüler in Ungarn bestraft werden, die Note mangelhaft erhalten, die nach dem Minderheitengesetz die Sprache der Minderheitengemeinschaft, die eigene Sprache, ihre Muttersprache verwenden.2

2.3 In rumänischer Sprache tätiges Forschungsinstitut

Die Gründung von solchen Institutionen und Organisationen, die zur Aufrechterhaltung des rumänischen Minderheitenlebens erforderlich sind, wie der rumänische Kulturverband, die Minderheitenkindergärten, Minderheitengrundschulen und ein Minderheitengymnasium, Lehrstühle an der Hochschule und an der Universität, das Wochenblatt, die Redaktionen des Rundfunks und der Fernsehsendungen, die Minderheitenselbstverwaltungen der Siedlungen und des Landes, werden von den Verordnungen des ungarischen Staates gesichert, sie sind mit der Unterstützung aus dem Staatshaushalt tätig. Nach der politischen Wende im Jahre 1990 gründeten die Intellektuellen der Minderheit, indem sie die Möglichkeit der Selbstorganisation ausnutzten, eigene Minderheitenforschungsinstitute,3 deren wichtigster Charakterzug es ist, dass in diesen Forschungsinstituten die Forschungsvorhaben in der Muttersprache der Minderheit organisiert betrieben werden. Vorstehend wurde bereits erwähnt, dass in der (nahen) Zukunft das Fach Volkskenntnisse der Minderheiten eingeführt wird. Es kann nur die Aufgabe der Minderheitenforschungsinstitute sein, die Lehrerhandbücher, die Lehrbücher und die Hilfsmittel zu diesem Unterrichtsfach herzustellen, denn es gibt in Ungarn keine einzige Institution, die die Unterrichtshilfsmaterialien in der Sprache der Minderheiten herstellen könnte. Doch gibt es große Schwierigkeiten, was die Tätigkeit dieser Institute anbelangt. Das Jahresbudget der ungarischen Minderheitenforschungsinstitute wurden zwischen 1993-1997 von der Hauptabteilung Minderheiten des Ministeriums für Kultur und Bildung gesichert. „Nach einer erfolgreichen Tätigkeit von 5 Jahren gab der Leiter der Hauptabteilung Minderheiten des Ministeriums unerwartet bekannt, dass das Ministerium nicht verpflichtet ist, Stützungen zur Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, weil nicht das Ministerium sie gegründet hatte. Über Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, doch Budgetposten werden nicht zur Verfügung gestellt. Er sagte: mögen jene die Institute unterhalten, die sie gegründet haben.” (Berényi 1999: p. 2603) Den Erforschern der Minderheiten nach wäre in Ungarn aufgrund des Minderheitengesetzes die Unterhaltung der in den Sprachen der Minderheiten tätigen Forschungsinstitute Aufgabe des Staates. Bis zum heutigen Tag haben die Minderheitenforschungsinstitute für ihre Existenz, für die zu ihrer Existenz erforderlichen moralischen und finanziellen Bedingungen und für den die Zukunft und die Perspektive sichernden juristischen Status zu kämpfen (vgl. Berényi 1999: p. 2604). Das Forschungsinstitut der Rumänen in Ungarn, das unter diesen schwierigen Umständen im Jahre 1993 seine Tätigkeit aufnahm (gegenwärtig hat es einen Wissenschaftler auf einer vollen Stelle und eine halbe Stelle), hat weit über seine Kraft hinaus unter anderem drei Dorfmonographien (Kétegyháza, Battonya, Méhkerék) publiziert, elf wissenschaftliche Konferenzen mit der Beteiligung von ungarischen und rumänischen Wissenschaftlern abgehalten, 10 Bände sind bisher über diese Konferenzen erschienen, zwei Bände wurden in der zweisprachigen Studienreihe Annales aufgelegt, es hat zwischen 1991 und 1997 die Bibliographie über die rumänischen Forschungen herausgegeben und betreut systematisch die Zeitschriften Izvorul und Lumina.

 

3. Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass von den meisten gültigen Gesetzen und Verordnungen Ungarns prinzipiell die sprachlichen Rechte der Minderheiten in Ungarn sichergestellt werden, prinzipiell fördern sie die Entfaltung der additiven Zweisprachigkeit. Von der Durchsetzung des sprachlichen Rechts sind wir aber noch weit entfernt, wenn nach dem in der Gemeinschaft der rumänischen Minderheit Erfahrenen geschehen kann, dass auf der Sitzung der rumänischen Selbstverwaltung die rumänischen Vertreter ihre eigene Sprache nicht verwenden können, wenn diese im Grund- und Mittelschulunterricht außer Acht gelassen wird, wenn auf gewissen Gebieten des Hochschulwesens die Anwendung der Sprachvariante der Minderheit bestraft wird, und wo das in der Muttersprache tätige Forschungsinstitut keine Budgetförderung erhält. Eine große Frage in Bezug auf die untersuchte Gemeinschaft ist, ob die Gemeinschaft die entsprechende Kraft hat oder haben wird, um sich die in den Dokumenten gesicherten sprachlichen Rechte organisiert und effizient zu erkämpfen, denn obzwar diese Rechte sichergestellt sind, hat die Gemeinschaft in der Wirklichkeit einen Kampf für deren Realisierung zu führen.

 

Anmerkungen

1

Die 21 Siedlungen werden von den Rumänen in Ungarn als Siedlungen bezeichnet, die (auch) von Rumänen bewohnt werden. Über die rumänischen Beziehungen dieser Siedlungen kann unter anderem in dem vom Kulturverband der Rumänen in Ungarn veröffentlichten Wochenblatt (Foaia Românească) und in dem jährlich publizierten Kalender (Calendarul Românesc) gelesen werden (Vgl. u. a. Frătean 1997:136-141). Von den 21 Siedlungen sind in nachstehenden Gemeinden Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache tätig: Battonya, Elek, Gyula, Kétegyháza und Méhkerék. Über diese hinaus bestehen noch sieben Grundschulen, wo auch die rumänische Sprache unterrichtet wird (Schulen mit Sprachunterricht). Diese sind in folgenden Siedlungen zu finden: Bedő, Körösszegapáti, Körösszakál, Lökösháza, Magyarcsanád, Pusztaottlaka und Zsáka. Diese Gemeinden verfügen auch über rumänische Bezeichnungen: Battonya* (Bătania), Békés* (Bichiş), Békéscsaba* (Bichişciaba), Bedő (Bedeu), Csorvás* (Ciorvaş), Darvas* (Darvaş), Elek* (Aletea), Gyula* (Giula), Kétegyháza* (Chitighaz), Körösszegapáti* (Apateu), Körösszakál* (Săcal), Létavértes (Leta), Lökösháza* (Leucuşhaz), Magyarcsanád* (Cenadul Unguresc), Mezőpeterd* (Peterd), Méhkerék* (Micherechi), Pocsaj (Pocei), Pusztaottlaka* (Otlaca-Pustă), Sarkadkeresztúr* (Crîstor), Vekerd* (Vecherd), Zsáka* (Jaca). In bedeutender Zahl leben noch Rumänen in Budapest* (Budapesta) und in Szeged* (Seghedin). (In der mit einem Stern bezeichneten Siedlung ist auch eine rumänisch-orthodoxe Kirche tätig).

2

Auf den zitierten Artikel reagierten in der folgenden Nummer des Wochenblattes zwei ungarländische rumänische Studenten, die ihr Studium in diesem Studienjahr am Lehrstuhl in Szeged abgeschlossen haben. In diesem Artikel weisen die jungen Diplomlehrer die „böswillige und feindliche Bemerkung” ihres ehemaligen Lehrers zurück, bzw. ersuchen sie ihren Lehrer „um Entschuldigung” dafür, dass sie als ungarische Rumänen und nicht als rumänische Rumänen geboren wurden (Vgl. Netea und Netea 2001:9).

3

Im Jahre 1989 wurde in Békéscsaba das Forschungsinstitut der Slowaken [Szlovákok Kutatóintézete] gegründet; 1990 entstand in Szeged am Slawischen Lehrstuhl der József-Attila-Universität das Serbische Institut [Szerb Intézet]; 1991 entstand in Pécs die deutsche Forschungsgemeinschaft, von 1995 an das im Rahmen des Germanistischen Instituts tätige Zentrum für Forschungen und Lehrerbildung der Ungarndeutschen [Magyarországi Németek Kutatási és Tanárképzési Központja]; 1993 entstand in Pécs das Kroatische Institut [Horvát Intézet], das seit 1995 unter der Bezeichnung Horvát Tudományos Kutatók Egyesülete [Verein der Kroatischen Wissenschaftlichen Forscher] seine Arbeit fortsetzt. Seit 1993 ist in Gyula das Forschungsinstitut der Rumänen in Ungarn [Magyarországi Románok Kutatóintézete] tätig; im Jahre 1994 wurde das Forschungsinstitut des Zigeunertums [Cigányság Kutató Intézet] gegründet; Anfang 1996 wurde auf die Initiative der Organisation der Rusinen in Ungarn [Magyarországi Ruszinok Szervezete] das Forschungsinstitut der Rusinen in Ungarn [Magyarországi Ruszinok Kutatóintézete]; die Bulgarische Landesselbstverwaltung gründete im Jahre 1996 das Institut für Bulgaristik [Bulgarisztikai Intézet] (vgl. Berényi 1999 : p. 2602).

 

Literatur

Bartha, Csilla 1995: Nyelvcsere, nyelvvesztés: szempontok az emigráns kétnyelvűség vizsgálatához [Sprachwechsel, Sprachverlust: Gesichtspunkte zur Untersuchung der Zweisprachigkeit der Emigranten]. In: Kassai, Ilona (Red.), Kétnyelvűség és magyar nyelvhasználat [Zweisprachigkeit und ungarischer Sprachgebrauch]. Referate der 6. Konferenz der lebenden Sprachen. Budapest: herausgegeben von der Abteilung für lebende Sprachen des Sprachwissenschaftlichen Instituts der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. p. 37-47.

Berényi, Mária 1999: A hazai kisebbségi kutatóintézetek működésének egyes kérdéseiről. [Über einige Fragen der Tätigkeit der Minderheitenforschungsinstitute in Ungarn]. In: Barátság, 15. November 1999, p. 2602-2604.

Borbé1y, Anna 2000: A kisebbségi nyelv megőrzését elősegítő faktorok Méhkeréken [Die Bewahrung der Minderheitensprache fördernden Faktoren in Méhkerék]. In: Borbély, Anna (Red.), Nyelvek és kultúrák érintkezése a Kárpát-medencében [Berührung der Sprachen und Kulturen im Karpatenbecken]. Referate der 10. Konferenz der lebenden Sprachen. Budapest: herausgegeben von der Abteilung für lebende Sprachen des Sprachwissenschaftlichen Instituts der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. p. 45-53.

Borbély, Anna 2001a: Nyelvcsere. Szociolingvisztikai kutatások a magyarországi románok közösségében [Sprachwechsel. Soziolinguistische Untersuchungen in der Gemeinschaft der Rumänen in Ungarn]. Budapest: herausgegeben von der Abteilung für lebende Sprachen des Sprachwissenschaftlichen Instituts der Ungarischen Akademie der Wissenschaften.

Borbély, Anna 2001b: Egy tíz év után megismételt szociolingvisztikai kutatás módszerei és a terepmunka tapasztalatai [Die Methoden und die Erfahrungen der Terrainarbeit einer nach zehn Jahren wiederholten soziolinguistischen Untersuchung]. In: Papp, György (Red.), 11. Konferenz der lebenden Sprachen. Studien (Sonderband). Jahrbuch des Ungarischen Lehrstuhls der Universität Újvidék [Novi Sad]. Novi Sad, p. 175-183

Frătean, Stefan 1997 : Care este numărul românilor din Ungaria? In: Calendarul românesc 1977. Almanahul săptămînalului „NOI”. Giula [Gyula]: Uniunea Culturală a Românilor din Ungaria. p. 136-141.

Kaupert, I. 2001: Noi oferim numai baza. De tinerii profesori depinde dacă se vor perfecòiona în profesia aleasă. Interviuri după examenul de stat de la Catedra de română din Seghedin. In: Foaia românească. Anul LI, Nr. 25, 22 iunie 2001, Giula. p. 10

Kontra, Miklós und Székely, András B. 1993: Hungary (H). Socialinguistica, International Yearbook of European Sociolinguistics, Ulrich Ammon–Klaus J. Mattheier–Peter H. Nelde (eds), Tübingen: Max Niemeyer Verlag, 1993/7, p. 135-142.

Netea, Andreea und Netea, Zoltan 2001: Părerea studenòilor. In: Foaia românească. Anul LI, Nr. 26, 29 iunie 2001, Giula. p. 9.

Weinreich, Uriel 1953: Languages in Contact. Findings and Problems. New York: Publications of Linguistic Circle of New York –Number 1.